AGB

§ 1 Geltungsbereich

1.) Diese Standardbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden.
2.) Das Angebot, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder der Verkauf jeglicher Produkte unterliegt den nachstehenden Bedingungen. Jeglichen Bedingungen oder vertragsänderungen Bestimmungen des Käufers wird widersprochen; sie werden uns gegenüber nur wirksam, wenn wir diesen Änderungen schriftlich zustimmen.
3.) Etwaige irrtumsbedingte Fehler in unseren Verkausunterlagen, Preilisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen.

§ 2 Angebote - Auftragsausführung

1.) Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
2.) Menge,Qualität und Beschreibung sowie eine etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen unserem Angebot, Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen bestimmen sich grundsätzlich nach unserer schriftlichen Aufttragsbestätigung . Alle Verkaufsunterlagen Spezifizierungen und Preislisten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3.) Wir behalten uns das Recht vor, auch nach wirksamem Vertragsschluss technische Änderungen vorzunehmen, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit oder Preis auftreten.
4.) Dem Käufer ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind. Kündigungen sind nur bis zur Fertigstellung des Erzeugnisses zulässig; die mit dem Auftrag zusammenhängenden und uns bereits entstandenen, nachweisbaren Kosten und der entgangenen Gewinne werden von uns im Kündigungsfalle in Rechnung gestellt.

§ 3 Warenlieferung

1.) Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein nach dem Kalender bestimmter Liefertermin enthalten ist.
2.) Schadensersatz wegen Nichterfüllung darf der Käufer nur dann geltend machen, wenn der Lieferverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte oder wenn auf unserer Seite durch (einfaches) Verschulden eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
3.) Wenn der Käufer sich am Fälligkeitstag am Annahmeverzug befindet , muss er dennoch den Kaufpreis zahlen. Wir werden in diesen Fällen die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Käufers vornehmen . Auf Wunsch des Käufers werden wir die Ware auf seine Kosten versichern.

§ 4 Kaufpreis

1.) Der Kaufpreis ist der von uns genannte Preis, oder, wo dies nicht im einzelnen geschehen ist, der in unseren aktuellen Preislisten Der Preis versteht sich zuzüglich der aktuellen Frachtkosten. Wird eine andere Versandart gewählt, trägt der Käufer die Kosten der Differenzfracht.
2.) Soweit nicht anders im Angebot oder den Verkaufspreislisten angegebenen oder soweit nichts anderes zwischen Käufer und uns schriftlich vereinbart, sind alle im internationalen Liefergeschäft genannten Preise auf der Basis "ex Works" zu verstehen. Soweit wir bereit sind, die Ware an anderen Orten auszuliefern, hat der Käufer die Kosten für Transport , Verpackung und Versicherung zu tragen.
3.) Wir behalten uns bei Auslandsgeschäften das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen aufßerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich(wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen , deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten ) oder aufgrund der Änderung von Lieferdaten nötig ist.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1.) Der Käufer hat den Kaufpreis innerhalb von 5 Tagen nach Rechungsdatum netto ohne Abzug zuentrichten. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse vor.
2.) Warenlieferungen außerhalb Deutschlands werden grundsätzlich nur gegen Vorrauskasse abgewickelt.
3.) Liegt einem Auftrag ein Angebot oder ein Werksvertrag zugrunde, gelten für diesen Auftrag die im Angebot bzw. Werksvertrag ent- haltenen Zahlungsbedingungen.
4.) Zahlungen sollen durch Banküberweisung oder per Scheck erfolgen, Scheckzahlungen erfolgen erfüllungshalber. Wechselzahlungen werden ebenfalls nur erfüllungshalber und auch nur dann anerkannt, wenn dies ausnahmsweise schriftlich vereinbart wurde. Alle mit dem Wechselverfahren einhergehenden Kosten trägt dann der Käufer.
5.) Soweit (im internationalen Geschäft) vereinbart wird, dass der Käufer über seine Bank (oder eine für uns akzeptable (andere) Bank ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat, wird festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den Einheitlichen Richt- linien und Gebräuchen für Dokumentakkreditive, Revision 1993, Icc-Publikation NR ERA 500, vorgenommen wird.
6.) Wenn der Käufer seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, dürfen wir - ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche - nach Wahl: den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen, oder den Käufer mit Zinsen auf den nichtbezahlten Betrag belasten , die sich auf 5% p.A. über dem jeweiligen Basissatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungs- gesetz belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist.
7.) Treten nach Wirksamkeit des Vertragsschlusses in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers Umstände ein bzw. werden uns diese erst dann bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, dann sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware so lange zurückzuhalten, bis die Ware 8im voraus) bezahlt ist oder uns in angemessener Weise Sicherheit für die Bezahlung geleistet worden ist.
8.) Der Käufer ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungs- oder Aufrechungsrechten nicht berechtigt, es sei denn, seine Gegen- forderung ist ausdrücklich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 6 Gefahrenübergang

1.) Das Risiko der Verschlechterung , der Beschädigung oder des Verlusts der Ware soll auf den Käufer wie folgt übergehen: - Im Inlandsgeschäft: wenn die Ware durch uns transportiert wird, sobald die Ware mit unseren Fahrzeugen auf dem Werksgelände des Käufers am Bestimmungsort angekommen ist, wenn der Transport durch einen Spediteur oder mit der Bahn durchgeführt wird, sobald die Ware an den Spediteur oder die Bahn übergeben worden ist, wenn die Ware durch uns auch montiert wird, sobald die gelieferte Ware montiert und durch den Käufer abgenommen wurde. Der Käufer ist verpflichtet , die Leistung abzunehmen, sobald die Fertigstellung der Montage von uns angezeigt wurde. Dies gilt auch dann, wenn Liegerung und Montage keinen einheitlichen Auftrag bilden. Die Inbetriebnahme einer montierten Anlage gilt als Abnahme. Wenn die Auslieferung , Montage oder Anbahme sich aus von uns nicht zu vertretenen Gründen verzögert, geht die Sachgefahr zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem wir die Versendebereitschaft bzw. Fertigstellung der Montage angezeigt haben, in diesem Fall sind wir auch zur Berechnung entstehender Mehrkosten berechtigt. -Im Auslandsgeschäft: Sofern die Ware ab unserem Werk /Geschäftsräumen von uns ausgeliefert wird( ex works, Incoterms 1990) in dem Zeitpunkt in dem die Ware beim Käufer oder einer von ihm angegebenen Stelle abgeliefert wird.. Sofern die Ware nicht von uns ausgeliefert wird, ab dem Zeitpunkt der Warenübergabe an den Käufer bzw. an einen won ihm beauftragten selbständigen Beförderer in unserem Werk/Geschäftsräumen.

§ 7 Gewährleistungs und Haftungsausschluss

1.) Wir sichern zu, dass die gelieferte Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt und uns mitgeteilt wird, sind wir zur Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung berechtigt. Bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften haften wir, indem wir unentgeltlich innerhalb angemessener Frist nachbessern.
2.) Der Käufer muss die Ware Im Sinne der §§ 377 und 378 HGB untersuchen und etwaige Rügen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitteilen. Nach Feststellung eines Mangels darf die Anlage nicht genutzt werden.
3.) Für die Mängelgewährleistung gelten folgende Bedingungen: für Defekte der Ware , die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgeht, übernehmen wir keine Verantwortung, wir übernehmen keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist, unsere Verantwortung erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände , die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt und uns zur Verfügung gestellt wurden.
4.) Diese Gewährleistung erfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen.
5.) Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beginnt mit Gefahrübergang . Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezieht sich nur auf die unmittelbar damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, zusätzliche Transport- und Montagekosten trägt der Käufer.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1.) Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen geht das Eigentum an den Waren nicht an den Käufer über, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist. Der Käufer tritt alle Kaufpreisforderungen gegen seine Abnehmer aus dem Verkauf der ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an uns ab.
2.) Wir haben das Recht, die Ware zurückzufordern, anderweitig zu veräußern oder sonstwie darüber zu verfügen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. - Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die Ware treuhänderisch für uns halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Eigentum Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie als unser Eigentum kennzeichnen.
3.) Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er jeglichel Entgelt für uns halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritter halten. Insofern gelten Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer bis zur Höhe unserer Forderungen als an uns abgetreten.
4.) Sind die Waren weiterverarbeitet und ist die Weiterverarbeitung auch mit Teilen, an denen wir kein Eigentum haben, erfolgt so gelten alle dem Käufer zustehenden Ansprüche bis zur Höhe des Wertes der vereinbarten Vorbehaltsware, soweit Montageleistungen erbracht wurden, auch in Höhe der erbrachten Montageleistungen als an uns abgetreten. Dasselbe soll für den Fall der Vermischung von Gütern gelten.
5.) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
6.) Wir werden dem Käufer zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die uns zustehenden Forderungen übersteigen.

§ 9 Weitere Bestimmungen

1.) Wir sind berechtigt, die Ware zu verändern und zu verbessern, ohne den Käufer hiervon vorher informieren zu müssen, soweit Veränderung oder Verbesserung weder Form noch Funktion der Ware nachhaltig belasten oder verschlechtern.
2.) Diese Bedingungen ersetzen alle anderen Vereinbarungen, die die Vertragspartner vorher schriftlich oder mündlich getroffen haben.
3.) Diese Bedingungen sollen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei keinem Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 10 Rechtswahl; Gerichtsstand

1.) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht; die Geltung des Gesetzes zum internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das Landgericht Hanau bzw. das Amtsgericht Gelnhausen.
2.) Wir haben das Recht, am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann
 
§ 11 Datenschutzerklärung
 
Geltungsbereich
 
Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen Anbieter:
 
Volker Schießer Dachfensterservice, Freigerichtstraße 14, 63594 Hasselroth, Telefon: 0049 (0) 6055 939035 auf dieser Website (im folgenden Angebot) auf.
 
Die Rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG)
 
Die von uns erhobenen Kundendaten: Name, Adresse, Kontaktdaten (z.B. E-mail, Telefon oder Fax)
werden ausschließlich für die Auftragsbearbeitung (Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung) verwendet. Eine Auswertung und Speicherung von Zugriffsdaten findet in keiner Weise statt.
Adressdaten werden zum Zwecke des Warenversandes an den Paketdienstleister übermittelt.  

Volker Schießer
Dachfensterservice & Sonnenschutztechnik
Freigerichtstraße 14
63594 Hasselroth-Neuenhaßlau
Telefon: 06055 939035
Telefax: 06055 939036
Homepage:
http://www.schiesserdachfensterservice.de
email: schiesserdachfensterservice@t-online.de

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind für den Kunden auftragsbezogen gefertigte Produkte.  Der Widerruf ist zu richten an:

Volker Schießer
Dachfensterservice & Sonnenschutztechnik
Freigerichtstraße 14
63594 Hasselroth-Neuenhaßlau
Telefon: 0049 (0) 6055 939035
Telefax: 0049 (0) 06055 939036
E-Mail: Schiesserdachfensterservice@t-online.de
Homepage: http://www.Schiesserdachfensterservice.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung